Mit Ausnahme der ersten Beratung oder in Fällen, die mit einem kieferchirurgischen Eingriff kombiniert werden müssen, ist eine kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und muss als Eigenleistung erbracht werden. Die Höhe der Erstattung durch private Krankenversicherungen ist sehr unterschiedlich. Zu diesem Thema beraten wir Sie gerne ausführlich nach einer individuellen Behandlungsplanung.