Wünschen Sie eine Narkose, gibt es folgendes zu beachten:

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist bei Narkosen sehr begrenzt. Die Regelleistung ist in den meisten Fällen die örtliche Betäubung (Lokalanästhesie). Leistungen, die über eine örtliche Betäubung hinausgehen, sind Privatleistungen. Ob in Ihrem Fall eine Narkose von Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, klären wir mit Ihnen im Beratungsgespräch.